Berufswahl-SIEGEL

    Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder gelingt.

    Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft. Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.

    Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft  ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt vorbereiten.

    Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer, Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.

    Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.

    Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer besseren Berufs- und Studienorientierung bei.

    Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
     

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des  Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.


    Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Persönliches Erscheinen:

    Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 201 - Antragprüfung

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Gebühr: 28,60 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 204 - Verlängerung

    Gebühr: 3,30 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)

    Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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