Berufswahl-SIEGEL

    Die Berufswahl ist für junge Menschen eine der schwierigsten und wahrscheinlich folgenträchtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Die Erstqualifikation in Berufsausbildung oder Studium entscheidet nach wie vor über zukünftige Lebenschancen, Konsummöglichkeiten und den sozialen Status. Der weitere Weg eines jungen Menschen wird entscheidend davon geprägt, ob der Übergang von der Schule in den Beruf scheitert oder gelingt.

    Für den wirtschaftlichen Fortschritt einer Gesellschaft ist es essentiell, dass hoch motivierte Menschen gemeinsam den unternehmerischen Erfolg anstreben. Dazu muss jedoch die Tätigkeit ihren Talenten und Neigungen entsprechen. Hier lohnt es sich, die Weichen schon sehr früh zu stellen. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Berufs- und Studienorientierung und somit die Verantwortung der Schule. Die Chancen auf Erfolg steigen durch das Zusammenspiel von Schule, Elternhaus, Berufsberatung und Wirtschaft. Nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels kommt diesem schwierigen gesellschaftlichen Thema eine große Bedeutung zu.

    Um eine möglichst breit gefächerte und umfassende Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten, bieten wir Schulen die Möglichkeit, ihr Konzept der Berufs- und Studienorientierung einem Check zu unterziehen: Das Berufswahl-SIEGEL derArbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft  ist ein Zertifikat für Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in vorbildlicher Weise auf die Berufs-/Studienwahl und die Arbeitswelt vorbereiten.

    Seit dem Frühjahr 2007 ziehen Vertreter der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen und Unternehmen an einem Strang. In besonderem Maße engagiert sich Gerda Gauer, Managerin von Job aktiv, für dieses Projekt.

    Eine ehrenamtliche Jury aus Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung, der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Donnersbergkreis, der Handwerkskammer Pfalz, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und der Industrie- und Handelskammer beurteilt bestehende und geplante Maßnahmen der Schulen; dies geschieht im Rahmen von sogenannten Audits in den Schulen vor Ort, aber auch durch Gespräche mit Schülerinnnen und Schülern, Eltern und dem Lehrern. Daneben ist die Einbindung in das Schulkonzept besonders wichtig.

    Diese Auditierung konnte seit 2008 regionale Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Vergleiche zwischen Schulen ermöglichen; gute Beispiele werden so bekannt und tragen zu einer besseren Berufs- und Studienorientierung bei.

    Derzei sind folgende Schulen zertifiziert, wobei die Re-Zertifizierung alle drei bzw. fünf Jahre fällig ist:
     

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des  Netzwerks Berufswahl-SIEGEL.


    Auskünfte zum Berufswahl-SIEGEL im Donnersbergkreis erteilt:

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 012
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sonja Krauß

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 012
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb

    • der eigenen Wohnung,
    • der eigenen Geschäftsräume oder
    • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten)

    zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten.

    Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.

    Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.

    Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    . Nachweis einer ensprechenden Haftpflichtversicherung (Waffenschein)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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