Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Energieberatung beanspruchen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Manuela Asenjo Fritz

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    Postfach

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 231/231a
    Stockwerk: 2. OG
    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Leistungsbeschreibung

    In fast allen Anwendungsbereichen gibt es vielfältige und wirtschaftliche Möglichkeiten, die eingesetzte Energie effizienter zu nutzen. Eine qualifizierte Energieberatung ist der erste Schritt, um in Ihrem privaten Haushalt oder auch Geschäftsgebäude diese Möglichkeiten systematisch und lohnend für Ihren Geldbeutel anzuwenden.

    Eine landesweite kostenfreie Energieerstberatung erhalten Sie  nach vorheriger Anmeldung in über 70 Orten durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    Kostenfreie Energieerstberatung

    Egal ob Neubau, Bestandsimmobilie oder Mietwohnung. Die Verbraucherzentrale beantwortet Fragen rund um Energie in Haus & Haushalt: Wärmedämmung, Heizungsanlage, Strom oder Raumklima.

    Erfahrene Ingenieure und Architekten beraten Sie fachkundig und neutral und durch die Förderung von Bund und Land kostenfrei

    Heizungssystem, Wärmedämmung, Fenster, Solaranlage? Die Verbraucherzentrale betrachtet Ihre individuelle Wohn- & Gebäudesituation und kennt die gesetzlichen Vorschriften sowie alle Fördermöglichkeiten.

    Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Menschen mit eher niedrigem Einkommen, die hohe Energiekosten und Zahlungssorgen haben, hilft die Verbraucherzentrale im Rahmen der kostenlosen Energiekostenberatung. Dabei wird in einer mehrstufigen Beratung den Ursachen des hohen Energieverbrauchs auf den Grund gegangen und gemeinsam Lösungen gefunden.

    Die Experten der Verbraucherzentrale

    • prüfen Ihre Abrechnungen und Verträge,
    • versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Energiesperre zu verhindern oder wieder aufzuheben und nehmen dazu Kontakt mit Ihrem Versorger auf,
    • ermitteln, welche Einsparmöglichkeiten Sie in Ihrer Wohnung haben oder ob es andere Wege gibt, Ihre Energiekosten zu senken,
    • überlegen, welche weiteren Schritte Ihre Situation langfristig verbessern könnten,
    • vermitteln an weitere Beratungsstellen, z. B. wenn eine Verschuldung droht.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Energieberatung im Donnersbergkreis

    Wir können Ihnen folgende Möglichkeiten einer qualifizierten und anbieterunabhängigen Beratung anbieten.

    Stationäre Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    (persönliches Gespräch mit einem Energieberater in der Kreisverwaltung)

    Kostenlose und anbieterunabhängige Energieberatung in der Kreisverwaltung jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats von 12:15 bis 16:45 Uhr.

    Telefonische Voranmeldung notwendig bei:
    Frau Asenjo Fritz, Tel. 06352/710-326, Fax: 06352/710-232, E-Mail: 

    In dem 45-minütigen persönlichen Gespräch können alle Fragen zum Thema Energie behandelt werden. Der Berater informiert über Energiesparmöglichkeiten am Haus, gibt Tipps zum Dämmen und zur Einstellung der Heizungsanlage. Ebenso können Fragen z. B. zur Heizungskostenabrechnung sowie hilfreiche Informationen zur Nutzung von Solarenergie besprochen werden.

    Möchten Sie darüber hinaus eine Vor-Ort-Beratung (zu Hause), so können wir Sie über zwei entsprechende Angebote informieren.

    Vor-Ort-Energieberatung

    (der Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause)

    Ergänzend zur stationären Energieberatung im Kreishaus bieten sich zwei Möglichkeiten der Vor-Ort-Beratung an.

    Generell werden nach der Erfassung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes diese Daten EDV-technisch ausgewertet und in einem Energiebericht zusammengefasst, der abschließend im Rahmen eines persönlichen Gespräches Ihnen vorgestellt und erläutert wir

    Anstoßberatung

    Diese Beratung wird von Handwerkern vorgenommen, die zusätzlich über eine Energieberaterqualifikation der Handwerkskammer (oder vergleichbar) verfügen. 

    Der Donnersbergkreis gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 % (max. 102,26 €) zu dem in Rechnung gestellten Beratungshonorar

    Anschriften von Energieberatern

    PDF-Berater

    Ingenieurmäßige Beratung

    Diese Beratung wird von fachlich qualifizierten Ingenieuren durchgeführt.

    Eine Bezuschussung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft. Beim dortigen Referat II/1 erhalten Sie weitere Informationen und Förderanträge.

    Adresse:

    Bundesamt für Wirtschaft

    Frankfurter Straße 29-31

    65760 Eschborn

    Telefon: 06196/4040


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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