⇑ / Ruftaxi
Zuständige Mitarbeiter
Herr Georg Kranzdorf
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 024
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In allen Verbandsgemeinden des Donnersbergkreises wurden als Ergänzung des Linienbusverkehrs Ruftaxilinien eingerichtet. Sie sind ein zusätzliches flexibles Verkehrsangebot zu Zeiten, in denen keine Busse verkehren, und sichern die Anschlüsse an die Nahverkehrszüge. An das Ruftaxinetz sind alle Gemeinden des Landkreises angebunden.
Ein Ruftaxi fährt, wie die Linienbusse, bestimmte Haltestellen zu festgelegten Fahrzeiten an. Es muss spätestens eine Stunde vor Fahrtantritt bei dem Taxiunternehmen, das die jeweilige Linie bedient, angemeldet werden. Im Ruftaxi gilt der Buspreis, Jahres- und Halbjahreskarten (z. B. Semester- oder Maxx-Ticket) des VRN werden anerkannt.
Weitere Auskünfte gibt die Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden unter Tel: 06352/710-192
Informationen zu Fahrzeiten und Bestellung können Sie den folgenden Fahrplänen entnehmen:
- Ruftaxi Verbandsgemeinde Eisenberg/Göllheim und Winnweiler Linie 4915
Ruftaxi Verbandsgemeinde Eisenberg-Göllheim Linie 4916
Ruftaxi Eisenberg/Kerzenheim - Rockenhausen - Ruftaxi Verbandsgemeinde Göllheim Linie 4914
Ruftaxi Verbandsgemeinde Göllheim Linie 4917 - Ruftaxi Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Linie 4910
Ruftaxi Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Linie 4911
Ruftaxi Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden und Winnweiler Linie 4998 - Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land/Winnweiler und Kirchheimbolanden Linie 4912
Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land Linie 4918
Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land Linie 4920
Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land Linie 4921
Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land Linie 4922
Ruftaxi Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land Linie 4925 - Ruftaxi Verbandsgemeinde Winnweiler Linie 4923
Ruftaxi Verbandsgemeinde Winnweiler Linie 4924
Ruftaxi Verbandsgemeinde Winnweiler Linie 4927
Ruftaxi Verbandsgemeinde Winnweiler Linie 4928
Informationen zu den Ausflugsverkehren im Donnersbergkreis wie die Zellertalbahn, das Zugangebot an den Eiswoog oder den Ausflugsbus auf den Donnersberg, den höchsten Berg der Pfalz, erhalten Sie beim Donnersberg-Touristik-Verband.
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.