⇑ / Bauschutt
Zuständige Mitarbeiter
Herr Viktor Fischer
Tel.: 06351 3599
Tel.: 06362 2994
Postadresse
Gebäude: Deponie Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-CöllnUnnamed Road
67304 Eisenberg
Details
Herr Heinrich Hartinger
Herr Daniel Kluge
Herr Sascha Schmidt
Herr Markus Stumpf
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Entsorgung von Bauschutt (unbelastet)
Seit 2004 wird Restmüll und restmüllähnlicher Gewerbeabfall aus dem Donnersbergkreis im Mainzer Müllheizkraftwerk verbrannt. Nach Vorgabe der Abfallsatzung dürfen Erdaushub und Bauschutt nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, da mineralischer Abfall in der Verbrennungsanlage einen erheblichen Störfaktor darstellt.
Unbelasteter Bauschutt ist deshalb grundsätzlich einer zugelassenen Wiederverwertung zuzuführen und ist einer dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtung anzudienen.
Für saubere Bauschutt-Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr gilt folgende Regelung: kostenlose Abgabe an den Deponien Eisenberg, Winnweiler und Mannweiler-Cölln (Öffnungszeiten siehe unter Deponien) und bei den unten genannten Annahmestellen. Größere Mengen Bauschutt können gegen eine Gebühr bei den privaten Annahmestellen in Kirchheimbolanden und Rockenhausen oder bei der Fa. Becker in Mehlingen abgegeben werden.
!! Bitte beachten: In den Wintermonaten werden die Öffnungszeiten teilweise geändert. Daher bei den jeweiligen Annahmestellen oder Deponien vor Anlieferung erfragen.
Annahmestelle in Imsweiler, Nadine Daiber, Baustoffe, Alsenzstraße 106, 06361/92948-0, Öffnungszeiten Montag und Dienstag von 8:30 - 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:30 - 12:00 Uhr, Freitag von 8:30 - 16:00 Uhr. Letzte Anlieferung mind. 30 Minuten vor Schließung. Bei geplanter Anlieferung bitte vorher anrufen! (nur Annahme von Kleinmengen)
Annahmestelle in Kirchheimbolanden, Fa. Eiffage (vormals Fa. Faber), oberhalb der ehem. Basaltverladestation, Zufahrt über Morschheimer Straße, 0170/2218718, Öffnungszeiten Montag und Mittwoch von 7:00 - 16:45 Uhr, Freitag von 7:00 bis 15:45 Uhr (kostenlose Annahme von Kleinmengen und größere Mengen gegen Gebühr)
Annahmestelle in Rockenhausen, Firma M. Korz, Recyclingplatz oberhalb von Rockenhausen auf der Wittgemark, 06303/80782-0, Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7:00 - 17:00 Uhr (kostenlose Annahme von Kleinmengen und größere Mengen gegen Gebühr)
Die Annahmestelle in Göllheim von der Fa. Scherer & Kohl wurde zum Jahresende 2022 geschlossen.
Was gehört zum Bauschutt:
Nur mineralisches Material. Es dürfen keine Fremdmaterialien wie z. B. Kabelreste, Holz- oder Kunststoffteile enthalten sein.
Betonreste, Betonbruch, Mauerabbruch, Mauerfräsabfall, Zementreste, Mörtelreste auf Zementbasis, Speisreste, Dachziegeln, Pflastersteine, Natursteine, Ziegelsteine, Porensteine (z. B. Poroton), Sanitärkeramik, Fliesen, Keramik, Vor- oder Unterputz (ohne Sack), Porzellan, Steingut, Ton-Blumentöpfe
Was gehört NICHT zum Bauschutt:
Styropor, Faserzementplatten, Asbestzementprodukte, Kaminsteine, Bitumenanstrichreste, Bauvlies, Baustoffverpackungen, Bauholzabfälle, Wärmeträgersteine von Nachtspeicherheizgeräten, Glaswolle, Dämmstoffe, Strohputzdecken, Kabelreste, Tapetenreste, Metallreste, Gips, Gipsputz*, Gipskartonplatten*, Mauerreste mit Gipsputz*, Porenbeton* (z. B. Ytongsteine), Fensterglas*, Glasbausteine*, Drahtglas*, Verbundglas* (Sicherheitsglas)
* Diese Materialien können gebührenpflichtig an den kreiseigenen Deponien entsorgt werden.
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.