Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Energietonne (Bioabfalltonne)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Dejon

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Unser Beitrag zur Energiewende

    Die Einführung der Energietonne (Bioabfalltonne) zum 1.1.2012 ist mit ein Beitrag des Donnersbergkreises zur Energiewende. Immerhin besteht rund ein Drittel des Hausmülls aus Bioabfällen. Im Donnersbergkreis werden mithilfe der Energietonne gut 5.000 Jahres-Tonnen Bioabfall als Energieträger genutzt. Bei der Vergärung können pro Tonne rund 100 m³ Biogas erzeugt werden. Dies entspricht einer Heizölmenge von etwa 65 Litern. Aus den geschätzten 5.000 t/a Biomasse werden somit rund 500.000 m³ Biogas produziert, die rund 325.000 Liter Heizöl ersetzen.

    Der Donnersbergkreis lag vor der Einführung der Energietonne mit einem Restabfallaufkommen von 217,3 kg pro Einwohner und Jahr im vorderen Drittel der Abfallstatistik des Landes Rheinland-Pfalz. Das lag hauptsächlich daran, dass es keine getrennte Biomüllerfassung gab. Laut Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ohnehin verpflichtet werden, ab 2015 flächendeckend die Bioabfälle getrennt zu erfassen.

    Die "Rohstoffe" aus den Energietonnen werden zur Biomasseanlage nach Essenheim gebracht. Sie dienen dort zur Erzeugung von umweltfreundlichem Biogas und wertvollem Kompost.

    Behältervolumen der Bioabfalltonne (Energietonne) bei 14-tägiger Entleerung:

    Bei Eigenkompostierer-Haushalte:

    1 -   6 Personen:    60 Liter Behälter
    7 - 12 Personen:  120 Liter Behälter 

    Bei Nichtkompostierer-Haushalte:

    1 -   6 Personen:  120 Liter Behälter 
    7 - 12 Personen:  240 Liter Behälter 

    Energietonnen


    Das gehört in die Energietonne:

    • Obst- und Gemüseabfälle
    • Essensreste (roh und gekocht)
    • Brotreste, Backwarenreste
    • Überlagerte Lebensmittel (ohne  Verpackung!)
    • Milchproduktreste, Käse
    • Fleischreste, Wurstreste
    • Fischreste, Fischgräten
    • Kaffeesatz und Filtertüten
    • Teeblätter und Teebeutel
    • Eierschalen
    • Schnittblumen
    • Haushaltstücher aus Papier
    • Topfpflanzen mit Erde (ohne Topf)
    • Strauchschnitt (zerkleinert, bis max. 4 cm Astdurchmesser)
    • Stauden- und Blumenschnitt
    • Rosenschnitt mit Dornen
    • Rasenschnitt
    • Rindenmulch
    • Unkräuter/Wurzelunkräuter
    • Fallobst, Herbstlaub
    • Nadeln, Moos

    Das darf NICHT in die Energietonne:

    • Plastiktüten, Kunststoffe (auch keine kompostierbaren Plastiktüten)
    • Windeln, Hygieneartikel (z.B. Watte, Binden)
    • Hundekot und Katzenstreu
    • Asche, Zigarettenreste, Holzkohle
    • Staubsaugerbeutel
    • Straßenkehricht
    • Lederreste

    Handhabung der Energietonne im SOMMER:

    Gerade in der heißen Jahreszeit kann von der Bioabfalltonne eine starke Geruchsbelästigung ausgehen, auch Maden- und Schimmelbildung kann auftreten. 

    Nachfolgend einige Tipps, wie durch einen sorgfältigen Umgang und Befüllung der Bioabfalltonne diesen Problemen entgegengewirkt werden können:

    • Die Bioabfälle, besonders die tierischen Essensreste, in der Küche nicht offen liegen lassen, sondern direkt in Zeitungspapier oder Papiertüten gut einpacken (siehe Foto).
    • Das Sammelgefäß für die Bioabfälle in der Küche stets geschlossen halten.
    • Die Energietonne möglichst in den Schatten stellen und Deckel geschlossen halten.
    • Ein feinmaschiges Fliegennetz über die Tonnenöffnung legen und mit dem Deckel festklemmen.
    • Deckel und Tonnenrand sauber halten, damit er nicht zum Eiablageplatz der Fliegen wird. Mit verdünnter Essigessenz daher häufig abreiben.
    • Auf den Tonnenboden eine Lage zerknülltes Zeitungspapier oder Eierkartons legen. Dies saugt die Feuchtigkeit auf und erschwert die Lebensbedingungen für Insekten.
    • Trockene Gartenabfälle, wie z. B. verwelkter Rasenschnitt oder unbehandelte Sägespäne zum Abdecken der Bioabfälle in die Tonne geben.
    • Gesteinsmehl oder Gartenkalk über die Bioabfälle streuen. Diese Mittel saugen viel Feuchtigkeit auf (Maden trocknen aus) und binden unangenehme Gerüche.
    • Im Handel erhältliche Mittel (sog. "Fliegen-Maden-Stopp") unter den Tonnendeckel anbringen. Diese Mittel sind 2-3 Monate wirksam, sie verhindern die Eiablage und Maden trocknen aus.
    • Gelegentlich sollte die Tonne mit heißem Wasser gereinigt werden. Mit geöffnetem Deckel in die Sonne stellen und austrocknen lassen, die UV-Strahlung tötet Schimmelpilze ab. 

    So bleibt die Tonne sauber: Abfälle aus der Küche in Zeitungspapier oder Papiertüten einpacken.

    Bioabfall eingepackt 

    Handhabung der Energietonne im WINTER:

    In den Wintermonaten kann es an frostigen Tagen passieren, dass die Bioabfälle in der Tonne festfrieren und die Abfallbehälter deshalb nur teilweise oder nicht entleert werden können. In diesen Fällen wird beim Schüttungsvorgang die Tonne mehrfach "nachgeklopft". Über diese Technik löst sich in der Regel der festgefrorene Bioabfall. Durch zu hartes "Anklopfen" wird die Tonne jedoch beschädigt, daher kann hartnäckig festgefrorener Abfall in der Tonne zurückbleiben.

    Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aus Arbeitsschutzgründen die Müllwerker nicht befugt sind, in die Tonnen hineinzugreifen, um Abfallgut zu lockern.  

    Tipps im Winter:

    • In die leere Tonne zuerst etwas grobes, möglichst trockenes Material eingeben, wie z.B. Gehölzschnitt oder zerknülltes Zeitungspapier. Auch das Auskleiden der Tonnenwände und des Bodens mit Pappkarton kann das Festfrieren verhindern. Im Handel erhältliche Papiersäcke in Tonnengröße eignen sich ebenfalls zum Auskleiden.
    • Organische Abfälle möglichst trocken einfüllen, daher feuchte Küchenabfälle in Zeitungspapier oder Papiertüten gut einwickeln (siehe Foto).
    • Die Abfälle nicht in die Tonne einpressen.
    • Nicht mit harten Gegenständen von außen an die Tonnenwand schlagen, um die Bioabfälle von der Tonnenwand zu lösen, sondern den festgefrorenen Inhalt vor der Leerung mit einem Stock oder Spaten vorsichtig von der Innenseite der Tonne lösen.
    • Wenn möglich, die Energietonne an einen frostsicheren Platz stellen (Garage, Schuppen).

    Formulare


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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