Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Glassack

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Dejon

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 01
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Einsammlung der Glassäcke (sowie der Gelben Säcke) wird außerhalb der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (also nicht durch die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Donnersbergkreis) vorgenommen, sondern über "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD)" organisiert, der private Entsorgungsunternehmen mit der Einsammlung und Entsorgung beauftragt.

    Für den Donnersbergkreis hat das Duale System Deutschland mit Sitz in Köln (02203/­937-0) das Unternehmen "Jakob Becker Entsorgungs-GmbH" beauftragt, die Gelben Säcke ab dem 1.1.22 für die Dauer von drei Jahren einzusammeln. 


    Unter der folgenden Rufnummer kann man sich bei Reklamationen oder Fragen direkt an die Firma wenden: 06303/­804-191


    Hinweis zur Verteilung der Glassäcke für 2024:

    Die Grundverteilung an alle Haushalte wird im November beginnen und sollte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Witterungsbedingt kann es jedoch zu Zeitverschiebungen kommen. Achten Sie in diesem Zeitraum daher auf ausgelegte Glassäcke an Ihrem Grundstück oder Ihrer Haustür.  

    Wer die Säcke bis Ende Dezember nicht erhalten hat, kann sich werktags von 8 bis 16 Uhr an folgende Rufnummer wenden: 06303/804-191


    Ist die Grundverteilung der Glassäcke aufgebraucht, können bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, bei der Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden oder bei der Abfallwirtschaft in Kirchheimbolanden, Morschheimer Str. 9, weitere Säcke für Altglas geholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Säcke nur für Altglas genutzt werden dürfen, als Abfalltüten oder Abdeckmaterial sind diese nicht zugelassen.  


    Was kommt in den Glassack und was darf nicht hinein?

    Glas ist ein wertvoller Rohstoff, der unendlich oft ohne Qualitätseinbußen recycelt werden kann. Glas ist hygienisch absolut sauber, geht keine Verbindung mit dem Inhalt ein und schützt somit unsere Gesundheit. Recyclingglas hilft unserer Umwelt und spart ca. 30 % Energie im Vergleich zur Herstellung mit Primär-Rohstoffen. Altglas ist somit wichtigster Rohstoff zur Herstellung neuer Glasverpackungen.


    In den Glassack (und in die Glascontainer) gehört: ausschließlich Behälterglas, und restentleert.

    • Einmachgläser
    • Flakons aus Glas
    • Getränkeflaschen aus Glas (ohne Pfand)
    • Konservengläser
    • Marmeladengläser
    • Pharmazeutische Glasbehälter

    Nicht in den Glassack (und in die Glascontainer) gehört:

    • Autoscheiben und -lampen
    • Behälter aus Bleikristall wie Aschenbecher, Blumenvasen, Weingläser
    • Energiesparlampen
    • Flachglas (Draht-, Fenster-, Spiegel- und Sicherheitsglas)
    • Glasbausteine
    • Glaskochplatten
    • Glühbirnen
    • Hitzebeständiges Glasgeschirr wie Auflaufformen
    • Leuchtstoffröhren
    • Pfannendeckel aus Glas
    • Porzellan, Keramik
    • Steingutflaschen
    • Trinkgläser
    • Verschlüsse von Flaschen und Gläsern

    Glascontainer stehen an folgenden Stellen:

    Alsenz  Bürgerhaus  Schulstraße 
    Biedesheim  Alter Kerweplatz, am Turm  Ecke Schulstraße 
    Dreisen  Parkplatz Gemeindehalle  Weitersweilerstraße 
    Eisenberg  Kreismülldeponie  An der B 47 zwischen Eisenberg und Hettenleidelheim 
    Finkenbach-Gersweiler  Dorfgemeinschaftshaus  Hauptstraße 
    Gundersweiler  Kindergarten  Am Kindergarten 3 
    Höringen  Trafohaus  Flurstraße 
    Münchweiler  Parkplatz Bürgerhaus  Bahnpfad 
    Obermoschel Parkplatz am Friedhof Friedhofstraße
    Ottersheim  Feuerwehr  Hauptstraße 
    Ransweiler Friedhof Hauptstraße
    Rüssingen Am Sportplatz Hauptstraße


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

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