Inklusionsbeauftragte

    Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Susanne Röß aus Steinbach.

    Susanne Röß ist als Ortsbürgermeisterin von Steinbach auch kommunalpolitisch aktiv. Sie hat eine Tochter mit Down Syndrom und setzt sich in verschiedenen Gremien für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ein.


    / Duales System

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Durch die 1991 verabschiedete Verpackungsverordnung wurde die produzierende Wirtschaft und der Handel für die Vermeidung, die Wiederverwertung und die Verwertung von Verpackungen in die Verantwortung genommen. Durch die Verordnung wird eine Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bestimmt. Die Rücknahmeverpflichtung entfällt für solche Hersteller oder Vertreiber, die sich an einem System beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Zur Schaffung eines solchen Rücknahmesystems wurde durch die Verpackungsindustrie und den Handel die Duales System Deutschland AG (DSD) gegründet.


    Die Duales System Deutschland AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft. Ihre Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen ist im Gesellschaftszweck begründet: Das Duale System erfüllt für Industrie und Handel die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 1998. Als Dachorganisation für das Recycling von Verkaufsverpackungen besitzt oder betreibt das Unternehmen selbst keine Sortier- oder Verwertungsanlagen, sondern organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung mit der Unterstützung von 416 Entsorgungspartnern in der Bundesrepublik Deutschland.


    Unternehmenszweck ist die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
    Beim Aufbau des Dualen Systems zwischen 1991 und 1993 stand das Unternehmen vor der Aufgabe, das neue System an eventuell schon vorhandene kommunale Sammelsysteme anzupassen. Auch dies war eine Forderung der Verpackungsverordnung. So ist erklärbar, warum es eine Vielzahl verschiedener Sammelsysteme in Deutschland gibt.

    • Für gebrauchte Glasverpackungen hat sich weitgehend die farblich getrennte Containersammlung ("Bringsystem") etabliert.
    • Für Papier/Pappe/Karton existieren Hol- und Bringsysteme, also sowohl Papiercontainer am Straßenrand als auch Bündelsammlungen oder die Blaue Tonne. Papierverpackungen werden gemeinsam mit Zeitungen und Zeitschriften erfasst und über einen mit den Kommunen abgestimmten Abrechnungsmodus vom Dualen System mit finanziert.
    • Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden, Weißblech und Aluminium werden zumeist in gelben Sammelbehältern (Säcken, Tonnen, Containern) gesammelt. In weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands existieren auch Recycling- bzw. Wertstoffhöfe, bei denen die gebrauchten Verpackungen abgegeben werden können.

    siehe auch


    Duales System

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
    • Duales System Deutschland GmbH

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Verpackungsverordnung


    Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?

    Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen  in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.

    Zusammenarbeit mit:

    • Menschen mit Behinderung
      wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
    • Behinderten-Verbänden
    • zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
    • Politikern
    • mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.

    Was macht die Inklusionsbeauftragte?

    Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

    • Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
    • Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
    • Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis.
    • In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
    • Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
    • Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
    • Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.

    Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.

    Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.

    Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.

    Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.

    Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:

    • Menschen mit Behinderungen
    • Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
    • Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
    • Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
      Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung.
    • Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
    • Ämter.

    Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.

    Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.