Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Nationales Visum Erteilung

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Es hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie für kurze Besuchsreisen oder auch für längere Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind.

    Kein Visum benötigen Sie als

    • EU-Staatsangehöriger
    • Staatsangehöriger z.B. folgender Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
      • Staatsangehörige vieler anderer Staaten benötigen bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten ebenfalls kein Visum.
      • Staatsangehörige einer Reihe von Ländern (z. B. USA, Kanada, Australien) können auch für einen längeren Aufenthalt ohne Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums unterscheiden sich je nach dem Zweck Ihres beabsichtigten Aufenthaltes. Sie richten sich deshalb nach den Vorschriften, die jeweils für die Erteilung eines der folgenden Aufenthaltstitel gelten:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Blaue Karte EU,
    • Niederlassungserlaubnis und
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihren Visumantrag müssen Sie rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise stellen. Beachten Sie dabei, wann an der jeweiligen Auslandsvertretung Termine für die Visumbeantragung zur Verfügung stehen.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Einzelheiten zur Visumpflicht und zum Antragsverfahren können Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ersehen oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung klären.

    Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Infos zur Corona-Pandemie / SARS-CoV-2-Infektionen: 

    (Stand: 23.03.2020) 

    Aktuelle Infos KV Donnersbergkreis

    https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/

    Infos in mehreren Sprachen:

    https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

    Infos des Auswärtigen Amtes: 

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/




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