Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Finanzierung und Förderung / Förderung von Kultur / Förderung zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.

    Teaser

    Sie können als Vertriebenenverein finanzielle Unterstützung für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen beantragen.

    Verfahrensablauf

    1. Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
    2. Formlose Antragstellung beim Ministerium
    3. Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

    Zuständige Stelle

    Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz

    Voraussetzungen

    • Projekt oder Veranstaltung muss in Zusammenhang mit Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge stehen
    • Maßnahme darf noch nicht begonnen haben

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.

    Bearbeitungsdauer

    Frist: 3-4 Wochen

    Rechtsgrundlage

    Unterstützende Institutionen

    Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier

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