Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Washingtoner Artenschutzabkommen

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Immer mehr Tiere sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.


    Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Dies umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren.


    Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

    • Unterlagen Bestandsanzeige
    • Herkunftsnachweis
    • Besitzbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.

    • Anmeldung des Besitzes und der Bestands Veränderung bei geschützten Wirbeltieren
    • Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation)
    • Vermarktung der vom Aussterben bedrohter Tiere nur mit behördlicher Genehmigung
    • Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes
    • Buchführungspflichten für Händler

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.