Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Recht und Verbraucherschutz / Verbraucherschutz / Verbraucherinformationsgesetz

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Mandy Armbrust

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 007
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herr Volker Baum

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 007
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Cem Eigenbrodt

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 1. Mai 2008 sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, Ihnen Informationen zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten können. 
     
    Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen für Jedermann umfasst dabei Daten über:
    • Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht;
    • Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen; (z. B.: „Wie oft wurden Plan- oder Verdachtsproben von Fleisch- und Fleischerzeugnissen im Vorjahr bei amtlichen Kontrollen als gesundheitsgefährdend beanstandet?“); 
    • Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen (z. B.: „Wurden in einem Supermarkt Pestizid-Rückstände in Paprika im 4. Quartal des Vorjahres gefunden?“); 
    • Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren; (z. B.: „Aus welchen Zutaten besteht ein bestimmtes Lebensmittel?“); 
    • Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße (z. B. hygienische Beanstandungen in einem Lebensmittelbetrieb). 

    Welche Gebühren fallen an?

    Es werden kostendeckende Gebühren erhoben, die für jeden Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden. Für Auskünfte über Verstöße im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) werden keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung eines Antrags, der abgelehnt wird, werden Gebühren berechnet. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem Verbraucherinformationsgestz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörde Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.

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