Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

    HIER FINDEN SIE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN - CORONA-VIRUS INFORMATION

    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Schule, Ausbildung und Studium / Schule / Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen/Gymnasium

    Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist für die Aufnahme an eine weiterführende Schule (Gymnasium) grundsätzlich keine Aufnahmeprüfung abzulegen.
    Ausnahme:

    Aufnahme in Klassenstufe 7: Für einen Wechsel von einer Realschule/Realschule plus an ein Gymnasium in Klassenstufe 7 ist dann eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern von der Realschule/Realschule plus keine entsprechende Empfehlung erteilt wurde. Am Ende einer schulartübergreifenden Orientierungsstufe ist alternativ auch ein Probeunterricht möglich.

    Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe: Es ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern in der Realschule/Realschule plus/Integrierten Gesamtschule keine Berechtigung erworben wurde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für nähere Angaben wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden für eine evtl. Aufnahmeprüfung nicht erhoben.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Prüfungen finden unmittelbar vor den Sommerferien statt. Die Festlegung der jeweiligen Schule ist zu beachten.

    Rechtsgrundlage

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.