Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    / Duales System

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Durch die 1991 verabschiedete Verpackungsverordnung wurde die produzierende Wirtschaft und der Handel für die Vermeidung, die Wiederverwertung und die Verwertung von Verpackungen in die Verantwortung genommen. Durch die Verordnung wird eine Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bestimmt. Die Rücknahmeverpflichtung entfällt für solche Hersteller oder Vertreiber, die sich an einem System beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Zur Schaffung eines solchen Rücknahmesystems wurde durch die Verpackungsindustrie und den Handel die Duales System Deutschland AG (DSD) gegründet.


    Die Duales System Deutschland AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft. Ihre Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen ist im Gesellschaftszweck begründet: Das Duale System erfüllt für Industrie und Handel die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 1998. Als Dachorganisation für das Recycling von Verkaufsverpackungen besitzt oder betreibt das Unternehmen selbst keine Sortier- oder Verwertungsanlagen, sondern organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung mit der Unterstützung von 416 Entsorgungspartnern in der Bundesrepublik Deutschland.


    Unternehmenszweck ist die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
    Beim Aufbau des Dualen Systems zwischen 1991 und 1993 stand das Unternehmen vor der Aufgabe, das neue System an eventuell schon vorhandene kommunale Sammelsysteme anzupassen. Auch dies war eine Forderung der Verpackungsverordnung. So ist erklärbar, warum es eine Vielzahl verschiedener Sammelsysteme in Deutschland gibt.

    • Für gebrauchte Glasverpackungen hat sich weitgehend die farblich getrennte Containersammlung ("Bringsystem") etabliert.
    • Für Papier/Pappe/Karton existieren Hol- und Bringsysteme, also sowohl Papiercontainer am Straßenrand als auch Bündelsammlungen oder die Blaue Tonne. Papierverpackungen werden gemeinsam mit Zeitungen und Zeitschriften erfasst und über einen mit den Kommunen abgestimmten Abrechnungsmodus vom Dualen System mit finanziert.
    • Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden, Weißblech und Aluminium werden zumeist in gelben Sammelbehältern (Säcken, Tonnen, Containern) gesammelt. In weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands existieren auch Recycling- bzw. Wertstoffhöfe, bei denen die gebrauchten Verpackungen abgegeben werden können.

    siehe auch


    Duales System

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
    • Duales System Deutschland GmbH

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Verpackungsverordnung

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