Integrationsbeauftragte

    Integrationsbeauftragte des Donnersbergkreises ist Prof. Dr. Erika Steinert aus Stahlberg (VG Nordpfälzerland).

    Erika Steinert ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und war lange Jahre als Professorin für Sozialarbeitswissenschaft an der Hochschule Zittau/Görlitz tätig. In Forschung und Entwicklung legte sie den Schwerpunkt auf Internationale Sozialarbeit, gründete und leitete dabei zahlreiche grenzüberschreitende Initiativen und Projekte. Im Ruhestand kehrte sie in ihre pfälzische Heimat zurück und lebt in Stahlberg, VG Nordpfälzerland. Als Sprecherin des Zukunftsteams 5 der Standortentwicklung Rockenhausen organisierte sie Integationsprojekte. Sie gründete die „Börse Nachbarschaftshilfe – Flüchtlinge helfen“ (NaHiB) – eine freie Initiative mit Modellcharakter, die neben mehreren Auszeichnungen den von Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergebenen Brückenpreis für bürgerschaftliches Engagement 2017 erhielt. Darüber hinaus ist sie Mitbegründerin und Erste Vorsitzende des Vereins Donnersberger Integrationsinitiative e. V.


    Sprechstunde

    Jeden 2. und 4. Donnerstag von 11 bis 12:30 Uhr.

    Die Sprechstunde am Donnerstag, 9. Februar 2023, findet im Rathaus in Eisenberg statt.

    Ukrainehilfe-Treffen am 18. März 2022

    Persönliche Beratung innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0173-7016512 oder 

    • Der Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für das Jahr 2020 kann hier nachgelesen werden.
    • Den Arbeitsbericht der Integrationsbeauftragten für die Jahre 2021 und 2022 können Sie hier einsehen.

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    CORONA-VIRUS: INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN ERHALTEN SIE ZUDEM HIER - CORONA VIRUS: INFORMATION IN DIFFERENT LANGUAGES


    / Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.

    Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanz en und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.

    Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung) besteht bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden eine Meldepflicht.

    Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie unter: Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES).


    Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem z um Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden.

    Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage hin ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.

    Rechtsgrundlage

    Unterstützende Institutionen

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