Landratswahl am 7. mai 2017

    Am Dienstag, dem 9. Mai hat der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis für die Landratswahl vom 7. Mai festgestellt. Demnach haben 25.581 Kreisbürger ihre Stimme abgegeben, was bei 59.571 Wahlberechtigten einer Beteiligung von 42,94 % entspricht. Von 25.339 gültigen Stimmen entfielen 13.157 (51,92 %) auf den Bewerber der CDU/FWG, Rainer Guth. 10.281 Stimmen (40,57 %) erhielt der Bewerber der SPD, Michael Cullmann, 1.901 (7,5 %) der Parteilose Joachim Bayer.  

    Rainer Guth erreichte somit im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit und ist zum neuen Landrat des Donnersbergkreises gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 23. September 2017.  

     

    amtliches endergebnis

    Hier finden Sie das amtliche Endergebnis der Wahl zum Landrat des Donnersbergkreises am 07.05.2017.



    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Margarete Kaldi

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.

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