Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Katrin Becker

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    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 6
    Morschheimer Straße 9
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    Postadresse

    Uhlandstraße 2
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    Frau Rita Fröhlich

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 9
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    Frau Dr. Brigitta Goeschel

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    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Simone Kirschenknapp

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 6
    Morschheimer Straße 9
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Vera Nüchel

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städt ist es, die Gesundheit von Kinder und Jugenlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder zusammen.

    Zum Aufgabengebiet gehören:

    Schuleingangsuntersuchung

    Gemäß § 2 und § 54 der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in Rheinland-Pfalz und entsprechend dem Schulgesetz ist die ärztliche Schuleingangsuntersuchung die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung übernimmt der Kinder-und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter.

    Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchungen.

    Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Die ärztliche Untersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie verbindet Aspekte der individuellen schul-und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist heute als ein Screening-Verfahren zu verstehen. Sie umfasst Seh- und Hörtest, sowie Untersuchungen zur Sprachentwicklung, Wahrnehmungsfähigkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, sozial-emotionalen Kompetenzen, Grob- und Feinmotorik und dem allgemeinen körperlichen Gesundheitszustand. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung hat zur Aufgabe schulrelevanten Förderbedarf festzustellen, sie soll epidemiologische Gesundheitsparameter erfassen und dient der individuellen Beratung der Eltern. Die Aufnahme oder Zurückstellung eines Kindes erfolgt gemäß Schulordnung durch Entscheidung des Schulleiters, der sich mit dem Schularzt ins Benehmen setzt. Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern eine Einladung zur Untersuchung mit Terminvereinbarung und den Elternfragebogen.

    Einladung -  Einladung zur Einschulungsuntersuchung_SJ 2020-21.docx

    Elternfragebogen - Elternfragebogen

    Schulordnung RLP - Schulordnung

     Förderschulgutachten

    Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfasst ein sonderpädagogisches Gutachten und eine schulärztliche Untersuchung, welche der Schulbehörde als Entscheidungsgrundlage dienen. In Rheinland-Pfalz findet sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig an den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule statt.

    http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html

     Gutachten zur Schulfähigkeit

    Zur Überprüfung gesundheitlicher und psychosozialer Hintergründe bei erhöhten Fehlzeiten im Unterricht sowie bei Befreiungen/Teilbefreiungen vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen.

     Schulgesetz - Schulgesetz

    Kindeswohl und Kindesgesundheit

    Am 07.03.2008 ist in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgeffährdung LKindSchuG in Kraft getreten. Diesem Gesetz liegt das Recht eines jeden Kindes "auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" (§1) zu Grunde.

    Die besondere Pflicht der Eltern hierfür Sorge zu tragen soll durch niedrigschwellige Angebote im Bereich der Frühen Hilfen aber auch durch Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 beim Kinderarzt unterstützt und gefördert werden. Sie dals Anhaltspunkt risikohafte Entwicklungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch bei der Zielgruppe der unter 6-Jährigen zu erkennen.

    Durch das eingerichtete verbindliche Einladungswesen erhalten seit 2008 alle in Rheinland-Pfalz lebenden Eltern zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung durch das Zentrum für Kindervorsorge in Homburg. Der beiliegende Rückmeldebogen wird nach erfolgter Untersuchung vom Arzt an die zentrale Meldestelle in Homburg zurückgeschickt. Sollte innerhalb der empfohlenen Frist die Bestätigung nicht eingehen wird das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet. Die MitarbeiterInnen setzen sich daraufhin unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken im Dialog auf die Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin. Sollte keine Kontaktaufnahme möglich sein oder sollten im Hausbesuch gewichtige Anhaltspunkte einer Gefährdung des Kindes erkennbar sein, ist das Gesundheitsamt gesetzlich verpflichtet das örtliche Jugendamt zu informieren. Dieses prüft unmittelbar und in eigener Zuständigkeit, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

    Kindeswohl

    Früherkennungsuntersuchungen '10 Chancen für Ihr Kind"

    Anträge / Formulare

    K

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