Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Infektionsschutzberatung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anett Baumgart
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 5
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Susanne Fischer
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 5
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Bastian Hinz
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Judith Krämer
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 5
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dr. Cornelia Sowade
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 1
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Miriam Steingaß
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Stephan Stridde
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enge mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.
z. B. Impfen und Hygiene schützen - Bürgerinformation von Adenoviren bis Windpocken
Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung - § 34 IfSG
Belehrung für die Beschäftigten - § 35 IfSG
Informationen für Ärzte
RKI Merkblätter - RKI Infektionskrankheiten
Fragebogen - Fragebogen für Ärzte, Hygiene und Medizinprodukte_neu.pdf
KRINKO BfArM - KRINKO BfArM.pdf
KRINKO Surveillance § 23 IfSG - KRINKO Surveillance §23.pdf
KRINKO Erläuterungen zur Surveillance - KRINKO Erläuterungen zur Surveillance.pdf
KRINKO Prävention postoperativer Infektionen - KRINKO Prävention postoperativer Infektionen.pdf
KRINKO Umsetzung § 23 IfSG - KRINKO Umsetzung §23.pdf
Meldeformulare:
Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln
siehe- Belehrung und Bescheinigung
Infektionshygiene
Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.
RKI - Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen