Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
- Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)
- Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
- Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
- Schulbildung: Fachhochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
- Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen
Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern
Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)
- Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
- Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern
Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit
- Studienbeginn: 01. Oktober 2024
- Studiendauer: 3,5 Jahre
- Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
- Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
- Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
- Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz
Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:
- Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
- Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
- Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
- Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
- Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
- Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein
Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.
Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanz en und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.
Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung) besteht bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden eine Meldepflicht.
Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie unter: Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES).
Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem z um Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden.
Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage hin ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- § 25 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)