Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli 2024
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August 2024
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: vor. Sommer 2026
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober 2024
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Staatsangehörigkeitsausweis

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Margarete Kaldi

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 011
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.

    Voraussetzungen

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,

    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
    • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.

    Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.

    Nützlich können folgende Unterlagen sein:

    • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
    • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
    • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 25,00 €
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 25,00 €
    Vorkasse: Nein

    Rechtsgrundlage

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