Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Standortsuche und Standortwahl

    Der optimale Geschäftsstandort hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Branche, Lieferantennähe und vielem mehr ab. Besonders für Existenzgründerinnen und -gründer ist die Wahl des geeigneten Standorts wichtig. Hier haben wir für Sie Leistungen und Informationen zusammengestellt, damit Sie den optimalen Platz für Ihr Unternehmen finden.

    Leistungen

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