Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


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    / Finanzierung und Förderung / Finanzierung zur Krisenbewältigung

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