Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Abfallwirtschaftskonzept

    Zuständige Mitarbeiter

    Herrn Andreas Kemmer

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    Postadresse

    Gebäude: Morschheimer Straße 9
    Raum-Nr.: 02
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) des Landes Rheinland-Pfalz Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenene Abfälle zu erstellen und der oberen Abfallbehörde bei wesentlichen Änderungen spätestens alle fünf Jahren vorzulegen.

    Um dieser Anforderungen nachzukommen, beauftragte der Donnersbergkreis die _teamwerk_AG mit der Erstellung eines neuen Abfallwirtschaftskonzeptes.

    Abfallwirtschaftskonzept 2020-2024.pdf

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