Gleichstellungsstelle

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2)

    Das heißt: Die Chancengleichheit der Geschlechter ist Verfassungsauftrag!

    Chancengleichheit ist eine Grundvoraussetzung für eine starke Gesellschaft – und damit für eine starke Demokratie.
    Doch dazu müssen sich Rollenbilder und gesellschaftliche Strukturen ändern.

    Hier geht es zum Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für den Zeitraum 15. April 2021 bis 15. Februar 2023


    Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern

    Leistungsbeschreibung

    In Deutschland kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle reserviert werden. Oftmals ist eine Reservierung auch über die Internetpräsenzen der Landkreise und der Städte möglich. Die Reservierungsdauer und mögliche Verlängerungen der Reservierung legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
     

    Teaser

    Sie möchten sich Ihr Wunschkennzeichen sichern? Dies ist bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

    Online-Verfahren

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