Befallenen Buchs nicht auf Grüngutplätze

    Das Referat Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass vom Kleinfalter 'Zünsler' befallene Buchsbaumhecken nicht zu den öffentlichen Grüngutplätzen im Landkreis gebracht werden dürfen.

    Die Ablagerung besiedelter Pflanzen würde eine Weiterverbreitung des Schädlings begünstigen und die Plage verstärken, was es im allgemeinen Interesse zu vermeiden gilt. Buchs mit Zünsler-Befall kann in kleinen Mengen über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen dieser Grünabfälle kann man zur Kreisdeponie nach Eisenberg bringen, wo bei Anlieferungen bis zu 100 kg eine Entsorgungsgebühr von 11,65 € erhoben wird. Weitere Auskunft zum Thema unter Tel. 06352 / 710-110.

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