Umstrukturierung von Rebflächen
Bis 15.
August 2017 können bei der zuständigen Kreisverwaltung Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstruk-turierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018
gestellt werden. Die genannte Frist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier
müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018
gerodet werden sollen. Unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw.
Genehmigungen auf Wiederbepflanzung neu bestockt werden sollen sowie Flächen in
Flurbereinigungsverfahren sind ebenfalls im Teil 1 zu melden. Die
Antragsunterlagen sind im Kreishaus, Zimmer 006 erhältlich, Auskunft gibt Frau
Maue unter Tel. 06352 / 710-209.
Nach der Vor-Ort-Kontrolle werden die Antragsteller im
September/ Oktober benachrichtigt, ob die Rodung auf den beantragten Flächen
erfolgen kann. Bis dahin dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
Im Januar 2018
erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur Flächen beantragt werden,
die auch bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 15.
August ist nicht möglich. Die Anträge
können im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer wip.lwk-rlp. de
EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.
Alternativ kann man den Antrag über Neuregistrierung ausfüllen und per Fax
absenden.