BuchsbaumZünsler: tipps zur entsorgung
Das Referat Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung weist
nachdrücklich darauf hin, dass vom Kleinfalter 'Zünsler' befallene Buchsbaumhecken
nicht zu den öffentlichen Grüngutplätzen im Landkreis gebracht werden dürfen.
Auch die Entsorgung über die Biotonne oder den hauseigenen Kompostplatz ist ungeeignet.
Die Ablagerung besiedelter Pflanzen würde eine Weiterverbreitung
des Schädlings begünstigen und die Plage verstärken, was es im allgemeinen Interesse
zu vermeiden gilt. Buchs mit Zünsler-Befall kann in kleinen Mengen über die
graue Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen dieser Grünabfälle kann man
zur Kreisdeponie nach Eisenberg bringen, wo bei Anlieferungen bis zu 100 kg
eine Entsorgungsgebühr von 11,65 € erhoben wird. Weitere Auskünfte erteilt im Kreishaus Frau Dejon unter 06352 / 710-142.