Am 1. März tritt das neue Masernschutzgesetz
in Kraft. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten,
Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen
fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die
von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.
Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen
oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen
und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen.
Auch Asylbewerber und geflüchtete Menschen müssen vier Wochen nach Aufnahme in
eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.
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