Einheitliche Bundesregelung tritt in Kraft

    Am 24. April tritt die neue einheitliche Bundesregelung in Kraft. Aus diesem Grund wird die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis vom 16.04.2021 zum 24.4.2021 aufgehoben. Ergänzend zu den Regelungen des Bundes werden mit Beginn des 24. April 2021 Feststellungen in Kraft gesetzt. Diese verdeutlichen, welche Vorschriften im Donnersbergkreis zu beachten sind.

    Die Feststellungen können Sie hier einsehen.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.