In seiner jüngsten Sitzung am 23. Juni 2021 hat
der Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreises einstimmig dem Kindertagesstättenbestands-
und Bedarfsplan für das Jahr 2021 zugestimmt. Der Bedarfsplan ist geprägt von
dem neuen Kita-Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt und einige Neuerungen mit
sich bringt. "Es war ein sehr großer Aufwand für alle Beteiligten",
resümierte Landrat Rainer Guth. Den Mitarbeitenden im Kreisjugendamt, allen
voran Abteilungsleiterin Heike Frey und Referatsleiter Christian May, sprach
der Landrat seinen Dank aus.
Wie May ausführte, ist das Angebot im Kreis mit
3.369 Kita-Plätzen nahezu gleich geblieben, lediglich sechs zusätzliche Plätze
sowie eine neue Kita, die im September in Winnweiler startet, kommen im Jahr
2021/22 im Vergleich zum Vorjahr hinzu. Dennoch ergibt sich nach dem neuen
Kita-Gesetz ein deutlich gesteigerter Personalbedarf von 54
Vollzeitäquivalenten.
Dies hat verschiedene Gründe: Lag der Berechnung
früher die Zusammensetzung der Gruppen zugrunde, orientiert sie sich heute an
jedem einzelnen Kind, das die betreffende Kita besucht – nach Mays Meinung eine
sinnvolle Änderung. Weniger nachvollziehbar sei, dass für ein Kind unter zwei
(U2), das während des Kita-Jahres das 2. Lebensjahr vollendet, zusätzlich ein
Ü2-Platz vorgehalten werden müsse. Dadurch würden oftmals mehr Plätze benötigt
als tatsächlich Kinder betreut würden.
Eine der Herausforderungen, die sich aus den
Bestimmungen des neuen Kita-Gesetzes ergibt, wird die Personalakquise sein, ist
sich Abteilungsleiterin Heike Frey sicher. Ein Lösungsbeitrag könnten erweiterte
Ausbildungsmöglichkeiten sein – sinnvolle Begleitung und gute Praxisanleitung seien
jedoch nur mit entsprechenden Kapazitäten möglich.
Allerdings hätten die Kitas durch die individuellen
Bedarfsplanungsgespräche schon etwas Vorlauf gehabt – schließlich komme der
neue Bedarfsplan nicht von heute auf morgen, betonte Heike Frey.
Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich
durch die regelmäßig notwendigen Bedarfsanpassungen ergibt, will das Jugendamt
mittels eines neuen Administrationsprogramms bewältigen.
Weiterentwicklung
der Sozialarbeit im Kreis
Die "Konzeption für die
Schulsozialarbeit im Donnersbergkreis" konnte der Jugendhilfeausschuss ebenfalls
ohne Gegenstimme verabschieden.
Kreisjugendpfleger Stefan Balzer und Referatsleiterin
Silvia Rosenbaum stellten die Schulsozialarbeit im Kreis als wertvollen
Baustein im Aufgabenfeld des Kreisjugendamtes vor. Sie bildet einen
wichtigen Bestandteil der sozialraumorientierten Arbeit, zu der sich das
Jugendamt im Jahr 2018 auf den Weg gemacht hat.
Ziele sind neben der Förderung junger
Menschen und dem Abbau von Bildungsbenachteiligungen die Unterstützung und
Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen. Die Umwelt soll schülerfreundlich
werden.
Um die jungen Menschen zu erreichen, muss das
Angebot niedrigschwellig sein, so Balzer. Das heißt, die Kontaktaufnahme darf
keine Hürde darstellen. Dies sei mit verschiedenen Methoden zu erreichen und
reiche von der Hilfe im Einzelfall über die Gruppenarbeit bis zur Vernetzung
über die Schule hinaus, erläuterte der Kreisjugendpfleger.
In seinem Bericht betonte er die Bedeutung
von Diversität und Chancengleichheit, Gender- und Diversity-Mainstreaming sowie
Interkulturalität. Schulsozialarbeit wolle junge Menschen dazu anregen, ihre
eigenen Normvorstellungen zu hinterfragen und sich als Teil einer offenen
Gesellschaft zu empfinden.
In einem Ausblick wurde der Jugendhilfeausschuss
darüber informiert, dass Schulsozialarbeit als niederschwelliges Jugendhilfeangebot
flächendeckend an allen öffentlichen Schulen des Donnersbergkreises geplant
ist.