Ziel des Markterkundungsverfahrens war es, ausbaufähige Adressen herauszufiltern, um eine Grundlage für den Ausbau zu schaffen. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für einige Gebiete, darunter vor allem außerhalb der Kerngebiete liegende Höfe, angegeben, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angedacht sei. Bis zum tatsächlichen Baubeginn haben sich diese Vorhaben jedoch vereinzelt geändert, weshalb nun ein Antrag auf Änderung des Projektgebietes gestellt werden musste, welcher unter anderem diese Adressen berücksichtigt.
Weitere Gründe dafür, dass Adresspunkte nachträglich aufgenommen werden mussten, sind, dass vereinzelte Adressen zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens noch unbewohnt waren. Die Eigentümer der nun bewohnten Grundstücke haben nachträglich ihr Interesse an einer schnelleren Internetverbindung angemeldet.
Dem Antrag liegt eine neue Wirtschaftlichkeitslücke zu Grunde, die zu 50 Prozent von Bundesmitteln, zu 40 Prozent von Landesmitteln und zu 10 Prozent von Kreismitteln getragen werden soll. Davon fallen 144.681,30 Euro als Zusatzkosten für den Kreis an, wobei 50 Prozent davon von den Verbandsgemeinden anteilig übernommen werden. Der reine Kreisanteil beträgt 72.340,65 Euro.
Die Verbandsgemeinden sind über diese Entwicklungen informiert. Die entsprechenden Anträge liegen der zu bewilligenden Bundes- und Landesbehörde vor. Die Zustimmung des Kreisausschusses ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landes- und Bundesbehörde erfolgt.