Wo erhalte ich aktuelle Informationen?
Aktuelle Informationen können Sie sich beispielsweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de) einholen. Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen, teilt das Auswärtige Amt mit. Aktuelle Informationen, auch Fragen & Antworten zur aktuellen Situation erhalten Sie zudem auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Brauche ich als ukrainischer Staatsangehöriger ein Visum für die Einreise?
Ukrainische Staatsangehörige dürfen nach wie vor für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum in den Schengenraum einreisen, sofern sie über biometrische Reisepässe verfügen.
Zum Schengenraum gehören Deutschland,
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island,
Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
„Wir stehen an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer. Dazu gehört auch, dass wir ukrainische Vertriebene und Geflüchtete in Rheinland-Pfalz aufnehmen und ihnen Zuflucht gewähren", betont die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz in einer Mitteilung des Landes.
Was mache ich, wenn die 90 Tage abgelaufen sind?
Das Integrationsministerium hat die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass keine Rückführungen mehr in die Ukraine stattfinden. Ukrainische Staatsbürger können sich 90 Tage visumfrei in der EU aufhalten. Abschließend können die Ausländerbehörden den Aufenthalt unbürokratisch um weitere 90 Tage verlängern, bis über das weitere Vorgehen entschieden wird. „Wenn Sie bei Familienangehörigen, oder bei Freundinnen und Freunden sind, dann bleiben Sie zunächst dort“, appelliert Integrationsministerin Katharina Binz.
Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, müssen aufgrund der hiesigen Bestimmungen in eine Aufnahmeeinrichtung der Länder ziehen.
Kann ich auch einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung stellen?
Ja, es ist möglich, einen Antrag auf
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) zu stellen.
→ Hier gelangen Sie zum entsprechenden Formular.
Was muss ich dem Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (Duldung) beifügen?
Bitte reichen Sie den Antrag auf postalischem Weg folgende Unterlagen mit ein:
- Reisepass
- Biometrisches
Passfoto
- Gegebenenfalls Nachweise, dass die Ausreise nicht möglich ist (beispielsweise Flugstornierung)
Geben Sie bitte im Antrag die
Adresse Ihres aktuellen Aufenthaltsortes an und ggf. auch die Personen, bei
denen Sie sich aufhalten.
Muss ich sonst noch etwas veranlassen?
Damit wir Sie postalisch erreichen
können, ist es wichtig, Ihren Namen am
Briefkasten anzubringen und eine Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen
Verbandsgemeindeverwaltung durchzuführen.
Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg:
https://www.vg-eisenberg.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:254308/meldepflicht/
Verbandsgemeindeverwaltung
Göllheim:
https://www.vg-goellheim.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:83310/meldepflicht/
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchheimbolanden:
https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbolanden-rathaus-leistungen-detail/leistung/66/meldepflicht.html
Verbandsgemeindeverwaltung
Nordpfälzer Land:
https://desktop.rlpdirekt.de/#/formulare/stellen?gebiet=073335007&formular=352
Verbandsgemeindeverwaltung
Winnweiler:
https://client.rlpdirekt.de/public/buergerservice/leistungen/RLP:entry:84132/meldepflicht/
Weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gerne per E-Mail zur Verfügung: .
Wichtige Links
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