Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen

    Weibliche Genitalverstümmelung verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Viele leiden ihr Leben lang unter erheblichen gesundheitlichen Problemen. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert. In Deutschland leben etwa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung, bis zu 15.000 Mädchen sind davon bedroht.

    Bundesfamilienministerin Anne Spiegel hat angekündigt, in einem Fachgespräch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Communities, von NGOs, aus dem Gesundheitsbereich und weiteren Expertinnen und Experten Konzepte für effektive Frühwarnsysteme und Aufklärungsarbeit zu erörtern. Ein zentrales Thema dabei wird die Verwendung des von der Bundesregierung veröffent­lichten Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung sein. Die Gespräche knüpfen an die Empfehlungen aus der Bund-Länder-NGO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland an, die regelmäßig unter der Leitung des Bundesfamilienministeriums tagt, zuletzt am 19. Januar 2022.

    Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende Menschen­rechts­verletzung und in Deutschland mit Strafe bedroht. Gemeinsam mit den Communities und den Fachkräften werde ich alle Anstrengungen unter­nehmen, um bedrohte Mädchen und Frauen vor diesem Verbrechen zu schützen. Wir brauchen mehr Aufklärung und effektive Frühwarnsysteme, um Mädchen und Frauen noch besser zu schützen. Ich werde mich dazu eng mit Expertinnen und Experten und NGOs abstimmen, um praxisnahe Lösungen für die Arbeit vor Ort zu finden. Es geht mir dabei um niedrig­schwellige Aufklärungsarbeit und effektive Kooperationen zum Schutz von Mädchen und Frauen.“

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundes­regierung ist in 16 Sprachen übersetzt und kann auf den Seiten des Bundes bestellt und heruntergeladen werden.

    Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

    Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 / 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barriere­freie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

    Foto: OpenRoadPR auf Pixabay & BMFSFJ Grafik

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