Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes

    Der Deutsche Wetterdienst warnt vor schweren Sturmböen auch im Donnersbergkreis. Demnach muss von Mittwoch, 16. Februar, 22 Uhr, bis Donnerstag, 17. Februar, 10 Uhr, mit schweren Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 80 km/h und 100 km/h anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung gerechnet werden. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen mit orkanartigen Böen bis 110 km/h.

    Hinweis auf mögliche Gefahren: Vereinzelt können zum Beispiel Bäume entwurzelt und Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände.

    Bereits von 14 bis 16 Uhr warnt der Deutsche Wetterdienst am heutigen Mittwoch vor Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h und 85 km/h aus südwestlicher Richtung auf.

    Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.

    Ebenso warnt der Deutsche Wetterdienst am morgigen Donnerstag, 17. Februar, von 10 bis 18 Uhr vor Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 70 km/h und 85 km/h aus westlicher Richtung. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit schweren Sturmböen bis 90 km/h gerechnet werden.

    Auch hier können zum Beispiel einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.

    Bildungsministerium informiert

    Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das rheinland-pfälzische Bildungsministerium über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte:

    Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

    Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden. 

    In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.

    Info

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