Der Deutsche Wetterdienst warnt vor schweren Sturmböen auch im Donnersbergkreis. Demnach muss von Mittwoch, 16. Februar, 22 Uhr, bis Donnerstag, 17. Februar, 10 Uhr, mit schweren Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 80
km/h und 100 km/h anfangs aus
südwestlicher, später aus westlicher Richtung gerechnet werden. In Schauernähe sowie
in exponierten Lagen mit orkanartigen Böen bis 110 km/h.
Hinweis auf mögliche Gefahren: Vereinzelt können zum Beispiel Bäume
entwurzelt und Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf
herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände.
Bereits von 14 bis 16 Uhr warnt der Deutsche Wetterdienst am heutigen Mittwoch vor Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h
und 85 km/h aus südwestlicher
Richtung auf.
Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel einzelne Äste
herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.
Ebenso warnt der Deutsche Wetterdienst am morgigen Donnerstag, 17. Februar, von 10 bis 18 Uhr vor Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 70 km/h und 85 km/h aus westlicher Richtung. In
Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit schweren Sturmböen bis
90 km/h gerechnet werden.
Auch hier können zum Beispiel einzelne Äste
herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.
Bildungsministerium informiert
Angesichts
der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das
rheinland-pfälzische Bildungsministerium über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und
Erziehungsberechtigte:
Bei
extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die
Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder
zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies
selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.
Die
Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die
aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann
abwägend entscheiden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den
für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen
außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist,
den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine
solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten
Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen,
wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet
werden.
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