Ein vom Gesundheitsamt ausgestellter Genesenennachweise ist in diesem Fall somit nicht mehr nötig. Daher wird das Gesundheitsamt die Genesenennachweise nicht mehr automatisch ausstellen.
Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass die positiven Testergebnisse nicht von den Betroffenen gemeldet werden müssen. Es bittet darum, möglichst von Anrufen abzusehen und stattdessen auf die Informationen auf der Homepage des Landkreises (www.corona.donnersberg.de) zuzugreifen. Die positiven Testergebnisse werden direkt von den Teststellen, den Arztpraxen und den Laboren an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Wer ein positives PCR-Testergebnis erhalten hat, wird nach wie vor – sofern eine Mobilnummer oder E-Mail-Adresse bei der Testung angegeben wurden – per SMS aufs Handy oder per Mail informiert. Ist lediglich eine Festnetznummer bekannt, erhalten die Betroffenen die Informationen auf diesem Wege. Auch hier befinden sich Informationen unter www.corona.donnersberg.de darüber, was Bürgerinnen und Bürger tun sollten, wenn sie ein positives Testergebnis haben.
Positiver Test bedeutet Isolation
Mussten sich Personen, deren PoC- oder PCR-Test positiv ausfiel, sofort in eine zehntägige Isolation begeben und endete diese automatisch mit Ablauf des zehnten Tages, wobei der Testtag nicht mitgerechnet wird (Beispiel: Bei einem positiven Test am 15. März ist der letzte Isolationstag der 25. März. Die Isolation kann mit einer negativen PoC-Testung frühestens am achten Tag (hier: 23. März) beendet werden), sind seit 1. Mai nur noch fünf Tage Isolation nötig. Man muss aber 48 Stunden symptomfrei sein. Sich freizutesten ist kein Muss mehr, wird aber empfohlen.
Genesenennachweise erhalten weiterhin nur Personen mit positivem
PCR-Test. Dass Genesenennachweise zukünftig auch aufgrund einer positiven
PoC-Testung, die durch geschultes Personal in einer zertifizierten Teststelle
durchgeführt wurde, ausgestellt werden, wurde zwar angekündigt, ist aber noch
nicht gesetzlich umgesetzt.
Genesennachweis mit Laborbefund
Als Genesenennachweis gilt der Laborbefund über die positive PCR-Testung, den die Arztpraxis oder das Labor zusendet. Auch eine ärztliche Bescheinigung, die das Datum des positiven PCR-Tests bescheinigt, gilt als Genesenennachweis. Einen digitalen Genesenennachweis zum Einscannen in eine App stellen Ärzte und Apotheken nach der Vorlage des positiven PCR-Befundes oder einer ärztlichen Bescheinigung aus.
Die Absonderungsbescheinigung gibt es gemäß der neuen Absonderungsverordnung des Landes nur noch für Krankheitsverdächtige oder für enge Kontaktpersonen. In der Regel betrifft das Ungeimpfte, die sich nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person absondern müssen – unabhängig davon, ob sie selbst infiziert sind. Über diese verpflichtende Zeit der Absonderung kann eine Absonderungsbescheinigung erstellt werden.
Info
Foto: Pete Linforth auf Pixabay