Ab Freitag, 27. Mai, entfällt die Maskenpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher im Gebäude. Nichtsdestotrotz wird nach wie vor das Tragen von Masken empfohlen, gerade, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Nachdem wegen der Corona-Lage das Kreishaus vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen war, gab es seit Sommer vergangenen Jahres wieder einen Tag pro Woche, für den keine Termine vereinbart werden mussten. Als die Corona-Fälle zunahmen, musste – wie in anderen Kreisverwaltungen auch – wieder für jeden Besuch ein Termin ausgemacht werden. Als ersten „Zwischenschritt“ wurde vor einigen Wochen die Haupteingangstür wieder geöffnet, damit Besucherinnen und Besucher im Foyer auf ihren Termin warten können. Außerdem wurde so ermöglicht, Post beziehungsweise Unterlagen abzugeben sowie Gelbe Säcke und Glassäcke zu holen.
Die Terminvereinbarung hat aus Sicht der Kreisverwaltung mehrere Vorteile. Dazu gehört die Möglichkeit, sich gezielt auf das Anliegen der Bürgerin beziehungsweise des Bürgers vorbereiten zu können, wodurch Wartezeiten für diese minimiert werden. Die Wartezeiten sind für die Besucherinnen und Besucher zudem kalkulierbar, die Erreichbarkeit der Verwaltung wird für sie verbessert.
Deshalb soll das Kreishaus auch künftig nicht mehr an allen Tagen ohne Termin für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Doch donnerstags ist ab dem 9. Juni ein Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen davon ist die Ausländerbehörde. Bis auf weiteres gilt hier weiterhin, dass Kundinnen und Kunden nur dorthin kommen können, wenn sie dort einen Termin haben.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, falls sich die Abläufe in den ersten Tagen nach der Änderung noch etwas einspielen müssen. Sie werden nach einer gewissen Zeit evaluiert, um sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.