Führerschein-Umtauschpflicht für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

    Der sogenannte Führerscheinumtausch geht weiter. Inhaber von alten deutschen Papierführerscheinen müssen diesen bis 19.01.2023 umtauschen. In diesem Jahr sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 betroffen.

    Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis bittet darum, den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle Führerscheine bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, ist auch hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur so kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

    Das Wichtigste in Kürze

    Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
    Den Umtausch können Sie bei Ihrer jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro – oder bei unserer Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragten. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nötig.

    Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und ein eventuelles Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle.

    Welche Unterlagen sind erforderlich?
    Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Lichtbild.

    Was passiert mit meinem alten Führerschein?
    Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück.

    Wieviel kostet der Umtausch?
    Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 €.

    Gerne können Sie den Direktversand beantragen. Für diesen erhöhen sich die Gebühren dann um 5,00 €, dafür wird Ihnen der neue Führerschein direkt nach Hause gesandt.

    Terminvereinbarung Führerscheinstelle


    Foto: Mondisso auf Pixabay

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