Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen
nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf
Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise
grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt.
Arbeitshefte,
in die Eintragungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, müssen nicht
zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien – wie Lektüren,
Formelsammlungen, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenmaterial – müssen auf
eigene Kosten selbst angeschafft werden. Eine Ausleihe der sonstigen
Unterrichtsmaterialien ist nicht möglich. Für die unentgeltliche Ausleihe ist
die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten.
Die
Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit
Jahresbeginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder
zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung sind die Formulare abrufbar unter
Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.
Eine Jahresübersicht über die Termine im Zusammenhang mit
der Schulbuchausleihe für die Schulen in Trägerschaft des Donnersbergkreises
finden Sie hier.
Foto: Ulrike Leone auf Pixabay
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