Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB
Seit dem 01.09.2012 sind die Behörden laut § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass
- gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden
- gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist
- gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.
Eine Liste mit aktuellen Informationen finden Sie hier.
Dioxine und PCB-Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
Alle Lebensmittelunternehmer im Landkreis Donnersbergkreis sind nach § 44a Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln dem Veterinäramt des Donnersbergkreises mitzuteilen.
Mitgeteilt werden müssen nicht nur Höchstgehaltsüberschreitungen, sondern
alle Untersuchungsergebnisse der in § 1 der MitÜbermitV genannten Stoffe.
Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung in elektronischer Form (unter Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) an das Veterinäramt (Email ) erfolgen.
⇑ / Geschäftslagen für Unternehmen / Logistik und Transport
Ihr Unternehmen ist im Bereich Logistik und Transport tätig? Sie besitzen Dienstfahrzeuge oder betreiben einen Fuhrpark? Da sind viele Formalitäten zu erledigen, wie das An- und Abmelden von Fahrzeugen über die Nachweise von Fahrerlaubnissen und Sachkenntnissen sowie dem Einholen von Transportgenehmigungen im Verkehr.
Unterkategorien
Leistungen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrerkarte erstmalig beantragen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV) abnehmen
- Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Zulassungsbescheinigung: Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verbraucherschutz
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Werkstattkarte erstmalig beantragen