Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB
Seit dem 01.09.2012 sind die Behörden laut § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass
- gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden
- gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist
- gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.
Eine Liste mit aktuellen Informationen finden Sie hier.
Dioxine und PCB-Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
Alle Lebensmittelunternehmer im Landkreis Donnersbergkreis sind nach § 44a Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln dem Veterinäramt des Donnersbergkreises mitzuteilen.
Mitgeteilt werden müssen nicht nur Höchstgehaltsüberschreitungen, sondern
alle Untersuchungsergebnisse der in § 1 der MitÜbermitV genannten Stoffe.
Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung in elektronischer Form (unter Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) an das Veterinäramt (Email ) erfolgen.
⇑ / Frau Dr. Christine Zwerger
Kontakt
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 004
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufgaben
Abteilungsleitung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Positionsbezeichnung
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Hunde: gewerbsmäßige Zucht oder Haltung - Erlaubnis
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittel: Marktüberwachung
- Lebensmittelüberwachung
- Meldung einer Tierhaltung
- Probenbegleitschein Tollwut
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierhaltung, Tierschutz
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Tierschutzbeauftragter - Genehmigung
- Tierseuchen
- Verbraucherinformationsgesetz
- Verbraucherschutz
- Verreisen mit Tieren - Heimtierpass
- Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Veterinärwesen
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen