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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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67292 Kirchheimbolanden
Deutschland
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Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie ggf. das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.