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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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Fragen und Anregungen
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⇑ / Washingtoner Artenschutzabkommen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Immer mehr Tiere sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.
Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Dies umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Unterlagen Bestandsanzeige
- Herkunftsnachweis
- Besitzbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.
- Anmeldung des Besitzes und der Bestands Veränderung bei geschützten Wirbeltieren
- Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation)
- Vermarktung der vom Aussterben bedrohter Tiere nur mit behördlicher Genehmigung
- Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes
- Buchführungspflichten für Händler