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Kreisverwaltung Donnersbergkreis
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Fragen und Anregungen
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz ist für die Aufnahme an eine weiterführende Schule (Gymnasium) grundsätzlich keine Aufnahmeprüfung abzulegen.
Ausnahme:
Aufnahme in Klassenstufe 7: Für einen Wechsel von einer Realschule/Realschule plus an ein Gymnasium in Klassenstufe 7 ist dann eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern von der Realschule/Realschule plus keine entsprechende Empfehlung erteilt wurde. Am Ende einer schulartübergreifenden Orientierungsstufe ist alternativ auch ein Probeunterricht möglich.
Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe: Es ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern in der Realschule/Realschule plus/Integrierten Gesamtschule keine Berechtigung erworben wurde.
Für nähere Angaben wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden für eine evtl. Aufnahmeprüfung nicht erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Prüfungen finden unmittelbar vor den Sommerferien statt. Die Festlegung der jeweiligen Schule ist zu beachten.