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    Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden
    Deutschland 

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    Internet: www.donnersberg.de


    Fragen und Anregungen

    Bei Fragen und Anregungen zu dieser Webseite, dem Facebook-Auftritt oder dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an:

    / Partnerschaft und Familie / Trennung mit Kind / Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Christine Meier

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 125
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Jasmin Stelter

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 126
    Stockwerk: 1. OG
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    Frau Katharina Uhl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 125
    Stockwerk: 1. OG
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Christine Weber

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 126
    Stockwerk: 1. OG
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    Leistungsbeschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Teaser

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.
    • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
      • Lohnabrechnungen
      • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
      • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

    Rechtsgrundlage

    §6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Weiterführende Informationen

    Online-Verfahren

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