⇑ / Sperrmüll Entsorgung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Martina Demmerle
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Johannes Henrich
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Anja Metzger
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dana Weingarth
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 04
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Im Donnersbergkreis gibt es keine „Haus zu Haus“ Sperrmüllsammlungen, die sperrigen Gegenstände werden "auf Abruf" entsorgt. Dieser Service ist für die Bürger kostenlos.
Privathaushalte können 2 x jährlich die Abholung sperriger Güter bei der Kreisverwaltung anmelden oder alternativ den Sperrmüll kostenfrei bei der Kreismülldeponie Eisenberg selbst anliefern. Möglich ist auch, den Sperrmüll 1x jährlich abholen zu lassen und 1 x jährlich anzuliefern.
Falls Sie sich für die Variante der Abholung entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes:
- Die Anmeldung kann direkt hier über unser Online-Formular erfolgen. Gerne können Sie auch unser Anmeldeformular nutzen und uns dieses ausgefüllt per Post oder Fax zukommen lassen oder Sie rufen uns an (siehe zuständige Mitarbeiter).
- Die genaue Abholstelle muss angegeben werden.
- Die Abholung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Wochen nach der Anmeldung. Sie bekommen eine schriftliche Terminmitteilung von der Fa. Remondis zugesandt.
- Holz-, Metall-, Elektro- und Rest-Sperrmüll muss getrennt zur Abholung bereit gelegt werden, bitte nicht alles durcheinander legen.
- Die Mengenbegrenzung von insgesamt 4 m³ ist einzuhalten.
- Einzelteile dürfen nicht länger/breiter als 1,70 m und schwerer als 50 kg sein (Ausnahme: Matratzen und Weiße Ware). Große Möbel bitte zerlegen.
- Der Sperrmüll muss spätestens bis 6 Uhr morgens bereitstehen.
Bei Fragen zum Abholtermin wenden Sie sich bitte an die Firma Remondis unter der Tel. 06244 / 91976917
2. Variante: Sperrmüll selbst abgeben
Alternativ kann der Sperrmüll auch zweimal im Jahr kostenlos auf der Kreismülldeponie Eisenberg abgegeben werden. Eine Abgabe bei den Deponien Winnweiler und Mannweiler-Cölln ist nicht möglich.
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten der Kreismülldeponie Eisenberg stehen unter dem Eintrag Deponien
Bei der Anlieferung ist zu beachten, dass der Personalausweis wegen der Registrierung vorgelegt werden muss.
Werden große und schwere Gegenstände gebracht, sollte eine zweite Personen dabei sein, um Sperrmüllteile in die entsprechenden Container einzusortieren. Eine Vorsortierung nach Holz-, Metall-, Elektro- und Rest-Sperrmüll ist deshalb anzuraten. Das Betriebsgelände sollte bis zum Ende der Öffnungszeiten wieder verlassen werden.
BITTE BEACHTEN:
Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner und Ölradiatoren gehören nicht zum Sperrmüll.
Diese Geräte können bei der Fa. Becker unter der Rufnummer 06303 / 804-220 kostenfrei zur Abholung angemeldet werden.
Was zählt zum Sperrmüll?
Zum Holz-Sperrmüll gehören:
- Möbelstücke aus Massivholz oder Pressspan, wie Schränke, Kommoden, Stühle, Tische, Regale, Bettgestelle
- Holzkisten, Bilderrahmen
- Innentüren (max. zwei, ohne Glaseinsatz und Zargen)
Zum Metall-Sperrmüll gehören:
- Gasherd
- Kohleofen (ohne feuerfeste Steine)
- Ölofen (leer mit ausgebautem und aufgeschnittenem Tank)
- Bettroste aus Metall
- Rasenmäher (ohne Motoröl)
- Schubkarren
- Fahrräder, Fahrradteile
- Rohre, Heizkörper
- Gitter, Drahtgeflecht
- Metallfässer und -kanister (aufgeschnitten)
Zum Elektro(nik)-Sperrmüll gehören:
- Elektroherd, Backofen ...
- Wasch- und Spülmaschine, Trockner
- Fernsehgeräte, Videogeräte, DVD-Player ...
- Radio, Computer, Monitore ...
- Staubsauger, Mikrowelle, Bügeleisen ...
- Rasierapparate, Mundduschen ...
- Toaster, Kaffeemaschinen ...
- Elektrorasenmäher, Bohrmaschinen ...
- Ölbrenner (restentleert)
Zum Rest-Sperrmüll gehören:
Abfälle, die im Haushalt anfallen und nicht in die Restabfalltonne passen, wie z.B.:
- Polstermöbel
- Matratzen, Sprungrahmen
- Teppiche (einrollen und verschnüren)
- Teppichboden und PVC-Boden (in einem Stück gerollt, keine Einzelstücke)
- Kinderwagen, Autokindersitze
- Großspielzeuge aus Kunststoff
- Koffer, Sonnenschirm
- Deckbetten, Kissen (verschnüren)
- Gartenmöbel aus Kunststoff
- Wäschekörbe
- Regentonnen (längs halbieren)
NICHT zum Sperrmüll gehören:
- Renovierungs- und Bauabfälle (z.B. Laminat, Parkett, Wand- und Deckenpaneele, Gipskartonplatten, Glaswolle...)
- Bauschutt und Sanitär-Keramik
- Bauholz, Gartenzaun
- Fenster, Außentüren
- Sondermüll (z.B. Eimer mit Farb- und Lackresten)
- Autoreifen, Autobatterien, Autoteile
- Kartonagen, Glasscheiben, Kleidung
- Öltanks
- Kartonagen, Kleidung
- Baumstümpfe, Wurzelstöcke
- Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, Ölradiatoren.
Diese Geräte werden nach Anmeldung bei der Fa. Becker unter der Telefonnummer 06303 / 804-220 kostenfrei abgeholt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Abholung von Sperrmüll zum Ausdrucken
Online-Verfahren
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.