Führerscheinumtausch bitte erst ab Mai

    Wegen der hohen Corona-Fallzahlen bittet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung darum, erst ab Mai mit der Antragsstellung für die neuen EU-Führerscheine zu beginnen. Die erste Frist bis zum 19.1.2022 gilt zunächst für Personen, die zwischen 1953–1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden. Die jüngeren Kartenführerscheine sind erst ab 2026 dran.

    Für den Umtausch benötigen Sie lediglich Ihren Ausweis, Ihren Führerschein, sowie ein biometrisches Passbild. Die Kosten belaufen sich auf 25,30 €. Gerne können Sie den Antrag bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder bei unserer Führerscheinstelle stellen. Bitte beachten Sie hierbei die Terminsysteme der jeweiligen Verwaltungen.

    Hintergrund ist der einheitliche EU-Führerschein, der ab 2022 eingeführt wird. Alte Führerscheine müssen entsprechend umgetauscht werden, bevor sie ihre Gültigkeit verlieren. Je nachdem, wann ein Führerschein ausgestellt wurde und wann der Besitzer bzw. die Besitzerin geboren wurde, gelten unterschiedliche Fristen.

    Da viele Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, was wann zu tun ist, hat die Führerscheinstelle die wichtigsten Infos noch einmal zusammengefasst.

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