Rheinland-Pfalz führt Schutzmaßnahmen fort

    In Rheinland-Pfalz werden die aktuellen Schutzmaßnahmen weiterhin fortgeführt. Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Montag nach dem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz mitgeteilt. Einheitliche Regeln gibt es für Quarantäne und Isolation.

    „Die Belastung unserer Krankenhäuser wird entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der über 50-jährigen Ungeimpften entwickelt. Mit steigenden Infektionszahlen werden auch schwere Krankheitsverläufe zunehmen und immer mehr Menschen müssen in Isolation oder Quarantäne. Dem wirken wir entgegen. Wir folgen dabei der Empfehlung des Expertenrates, die geltenden Maßnahmen konsequent fortzuführen und werden alle Bemühungen darauf konzentrieren, die nach wie vor zu große Impflücke zu schließen“, wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Mitteilung des Landes zitiert.

    „Aktuell sind in Rheinland-Pfalz 82,5 Prozent der Erwachsenen, 58,6 Prozent der Jugendlichen von 12-17 Jahren und bereits 6,3 Prozent der 5- bis 11-Jährigen zweifach geimpft. Wir rufen alle Bürger und Bürgerinnen dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen. Wer noch keine Impfung hat, soll sich bitte unbedingt impfen lassen. Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf“, appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer erneut. „Wir machen eine schnelle, unbürokratische Impfung auch ohne Termin an vielen Impfstationen und unseren Impfbussen möglich. Es gibt Impfaktionen in Stadteilen und sogar in Pfälzerwald-Hütten. Mit Impfscouts gehen wir unmittelbar auf Menschen zu, um über Impfungen zu informieren und denjenigen einen Transport zu ermöglichen, die nicht mobil sind. Wir informieren in vielen Sprachen und werden dabei nicht nachlassen. Wir erwarten Ende Februar die erste Lieferung des neuen Impfstoffes Novavax, über das Impfportal des Landes kann man sich für eine Impfung mit diesem Proteinimpfstoff seit heute registrieren lassen. Stand 14.00 Uhr heute Mittag hatten wir bereits 5000 Anmeldungen. Das ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir damit auch Menschen erreichen, die sich wegen ihrer Zweifel am mRNA-Impfstoff bisher nicht impfen ließen“, so die Ministerpräsidentin.

    Teststrategie den Infektionszahlen anpassen

    „Mit der voraussichtlich weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen werden wir Engpässe bei den verfügbaren PCR-Tests bekommen. Dafür müssen wir gewappnet sein“, sagte die Ministerpräsidentin. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen.

    Einheitliche Regeln für Quarantäne und Isolation

    Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, dass angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe angepasst würden. Auch für sie gelten künftig folgende allgemeine Regeln:

    Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen negativen Bürgertest beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch einen Bürgertest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gelte auch für vergleichbare Gruppen wie Geimpfte und Genesene, solange der Zeitraum nicht länger als drei Monate ist.

    Im Ministerrat werde am Dienstag darüber beraten, welche Lösungen für Schulen und Kitas in Bezug auf Quarantäne und Absonderung künftig gelten sollen.

    Kontaktnachverfolgung

    „Zu Beginn der Pandemie haben wir erklärt, dass für unsere Gesundheitsämter ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich ist. Das macht deutlich, dass es bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000 erst recht nicht mehr machbar ist. Die meisten Kontaktpersonen sind heute geimpft oder gar geboostert und sehr viel besser geschützt. Deswegen werden die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister auch hier entsprechende Vorschläge machen, um eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf die Gruppen sicherzustellen, die davon besonders profitieren und so die dringend gebrauchten Ressourcen der Gesundheitsämter zu schonen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

    Positionierung zu Corona-Demos

    „Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft zusammenbleiben. Und deswegen wende ich mich heute auch ganz direkt an die Menschen, die gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Auch in der Pandemie müssen wir aushalten, wenn Menschen gegen Beschlüsse demonstrieren. Was wir nicht aushalten müssen und auch nicht tolerieren können, ist, wenn dabei die Schutzmaßnahmen missachtet werden und von Demonstrationen Infektionsgefahren für die ganze Gesellschaft ausgehen. Wenn die Menschen, die sich solidarisch an alles halten, dadurch gefährdet werden. Was wir nicht tolerieren, sind Gewaltaufrufe, Drohungen und Angriffe auf unsere Polizei!“, so die Ministerpräsidentin.

    Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld

    „Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens genau beobachten und kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verlängerung und Anpassung der Hilfen und Sonderregelungen über den März 2022 hinaus notwendig ist“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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