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Zuständige Mitarbeiter
Frau Dr. med. Barbara Geiger
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 9
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Funktion
Ärztin des Gesundheitsamtes
Herr Bastian Hinz
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Frau Dr. Cornelia Sowade
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 1
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Details
Frau Miriam Steingaß
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postadresse
Uhlandstraße 267292 Kirchheimbolanden
Details
Herr Stephan Stridde
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRaum-Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter beobachten, untersuchen und bewerten die Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit. Sie informieren und beraten die Bevölkerung und die Behörden und nehmen die Stellung in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.
Umwelthygiene- das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene
- in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt. geheilt oder gelindert werden,
- in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
- in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Ausnahme der Leitstellen nach § 7 des Rettungsdienstgesetzes,
- in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen,
- in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung
- Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
- in Gast- und Beherbungsstätten sowie auf Camping- und Zeltlagerplätzen,
- in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
- in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
- auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
- bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Mitwirkung und Beratung als Fachbehörde:
Bauleitplaung, Baumaßnahmen, Immissionsschutz, Katastrophenschutz, Gesundheitliche Beratung der Bevölkerung.
Luftmesswerte - Ozon Ozonmesswerte
Bundesinstitut für Risikobewertung - Bundesinstitut für Risikobewertung
Landesuntersuchungsamt RLP - Landesuntersuchungsamt RLP
Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung - bzga
Umweltbundesamt - Umweltbundesamt
Trinkwasser
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Chemische Stoffe dürfen nicht in schädlichen Konzentrationen enthalten sein. Trinkwasser muss außerdem hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten das.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, überwachen das Gesundheitsamt das Trinkwasser. Überwacht werden die öffentliche Wasserversorgung, private Kleinanlagen (=Hausbrunnen), die Trinkwasserversorgung in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Altenpflegeheimen. Werden hierbei Überschreitungen der Grenzwerte oder Abweichungen der Wasserqualität festgestellt, werden Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität veranlasst. Deshalb müssen alla bakteriologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden.
Es ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der seit 5. Dezember 2012 geltenden Fassung zu beachten.
http://lua.rlp.de/downloads/trink-und-badewasser/
Enthalten in folgenden Kategorien
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.