⇑ / Deponien
Zuständige Mitarbeiter
Herr Viktor Fischer
Tel.: 06351 3599
Tel.: 06362 2994
Postadresse
Gebäude: Deponie Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-CöllnUnnamed Road
67304 Eisenberg
Details
Herr Heinrich Hartinger
Herr Daniel Kluge
Herr Sascha Schmidt
Herr Markus Stumpf
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
1) Kreismülldeponie Eisenberg (06351-3599)
Die Kreisdeponie befindet sich an der B 47 zwischen Eisenberg und Hettenleidelheim. Zufahrt zur Deponie direkt nach dem Vereinshäuschen des Fischervereins (rechte Seite).
Anlieferungszeiten:
Achtung, es gelten folgende Regelungen:
1) Die Ampelregelung am Eingangsbereich zur Deponie ist zu beachten. Bei Rot warten, bei Grün reinfahren.
2) Beim Abladen der Abfallstoffe kann keine Hilfe durch das Deponiepersonal erfolgen. Bei sperrigen und schweren Abfällen daher bitte darauf achten, dass diese selbstständig abgeladen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse verbracht werden müssen.
3) Die letzte Anlieferung muss bis jeweils eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten erfolgt sein. Danach erfolgende Anlieferungen können nicht mehr angenommen werden.
Montag - Donnerstag |
8:00 - 16:30 Uhr |
Freitag |
8:00 - 15:00 Uhr |
An jedem 2. und 4. Samstag im Monat |
8:00 - 11:30 Uhr |
Gebühren bei der Anlieferung von Abfällen:
a) Haus- und Sperrmüll | je Tonne | 230,08 € |
b) Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall | je Tonne | 230,08 € |
c) Baustellenabfälle | je Tonne | 230,08 € |
d) Belasteter Bauschutt (z.B. Gips, Fensterglas, Drahtglas) | je Tonne | 153,50 € |
e) Altholz | je Tonne | 176,00 € |
f) Die Pauschalgebühr je Anlieferung nach Ziffern a) bis e) | unter 100 kg | 11,65 € |
g) Pkw-Reifen (bis 80 cm Durchmesser) | je Stück | 6,25 € |
Die Reifen müssen ohne Felgen angeliefert werden! Lkw-Reifen werden nicht angenommen! |
||
i) Altöl in haushaltsüblichen Mengen (bis 10 Liter) | je angefangene 5 Liter | 2,50 € |
Weiterhin stehen Container für die kostenlose Entsorgung (nur für Haushalte) von folgenden Abfällen/Wertstoffe zur Verfügung:
- Glas (Flaschenglas)
- Papier, Pappe und Kartonagen
- Metall-Schrott
- Elektro(nik)-Schrott (Abgabe auch für Gewerbe, mehr als haushaltsübliche Mengen sind vorher anzumelden)
- Bauschutt (nur kostenfreie Annahme von Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr. Mengen darüber müssen kostenpflichtig zu privaten Bauschuttverwerterbetrieben gebracht werden)
Anlieferung von Sperrmüll nur auf der Deponie Eisenberg möglich.
2) Erdaushubdeponie Winnweiler (06302-3287)
Achtung: Beim Abladen der Abfallstoffe kann keine Hilfe durch das Deponiepersonal erfolgen. Bei sperrigen und schweren Abfällen daher bitte darauf achten, dass diese selbstständig abgeladen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse verbracht werden müssen.
Die Deponie befindet sich an der ehemaligen B 40 zwischen Lohnsfeld und Langmeil.
Anlieferungszeiten:
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
12:30 - 16:15 Uhr |
|
1. Samstag im Monat | 8:00 - 11:45 Uhr |
Gebühren bei der Anlieferung von Abfällen:
a) Unbelasteter Erdaushub | je angefangenem Kubikmeter | 12,75 € |
b) Belasteter Bauschutt (z.B. Gips, Fensterglas, Drahtglas) | je angefangene 100 Liter | 19,20 € |
c) Kleinere Mengen nicht zugelassener Abfälle (z.B. Hausmüll) | je angefangene 100 Liter | 6,75 € |
d) Pkw-Reifen (bis 80 cm Durchmesser) | je Stück (Abgabe max. 4) | 6,25 € |
Die Reifen müssen ohne Felgen angeliefert werden! |
||
Lkw-Reifen werden nicht angenommen! | ||
f) Altholz | je angefangene 100 Liter | 10,95 € |
Zu c) und f) : Nur Anlieferung von kleinen Mengen möglich (max. 0,5 m³, entspricht Volumen eines Pkw-Kofferraums, kein Kombi-Fahrzeug). Größere Mengen müssen zur Deponie Eisenberg gebracht werden.
Weiterhin stehen Container für die kostenlose Entsorgung (nur für Haushalte) von folgenden Abfällen/Wertstoffe zur Verfügung:
- Metall-Schrott
- Elektro(nik)-Schrott (Abgabe auch für Gewerbe, mehr als haushaltsübliche Mengen sind vorher anzumelden)
- Bauschutt (nur kostenfreie Annahme von Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr. Mengen darüber müssen kostenpflichtig zu privaten Bauschuttverwerterbetrieben gebracht werden)
Keine Anlieferung von Sperrmüll möglich!
3) Erdaushubdeponie Mannweiler-Cölln (06362-2994)
Die Erdaushubdeponie befindet sich an der B 48 zwischen Mannweiler-Cölln und Bayerfeld-Steckweiler. Zufahrt gegenüber der Hahnmühle in Richtung Weidelbacherhof.
Anlieferungszeiten:
Achtung: Beim Abladen der Abfallstoffe kann keine Hilfe durch das Deponiepersonal erfolgen. Bei sperrigen und schweren Abfällen daher bitte darauf achten, dass diese selbstständig abgeladen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse verbracht werden müssen.
ACHTUNG: die Deponie Mannweiler-Cölln ist wegen einer Straßenbaumaßnahme am Zufahrtsweg ab Montag, 22. April nicht erreichbar und daher bis auf weiteres geschlossen. Die Öffnung der Deponie kann bei den Mitarbeitern der Deponie unter der Rufnummer 06351-3599 erfragt werden.
Dienstag | von 8:00 - 12:00 Uhr |
und 12:30 - 16:15 Uhr | |
3. Samstag im Monat | von 8:00 - 11:45 Uhr |
Gebühren bei der Anlieferung von Abfällen:
a) Unbelasteter Erdaushub | je angefangenem Kubikmeter | 12,75 € |
b) Belasteter Bauschutt (z.B. Gips, Fensterglas, Drahtglas) | je angefangene 100 Liter | 19,20 € |
c) Kleinere Mengen nicht zugelassener Abfälle (z.B. Hausmüll) | je angefangene 100 Liter | 6,75 € |
d) Pkw-Reifen (bis 80 cm Durchmesser) | je Stück (Abgabe max. 4) | 6,25 € |
Die Reifen müssen ohne Felgen angeliefert werden! |
||
Lkw-Reifen werden nicht angenommen! |
||
f) Altholz | je angefangene 100 Liter | 10,95 € |
Zu c) und f) : Nur Anlieferung von kleinen Mengen möglich (max. 0,5 m³, entspricht Volumen eines Pkw-Kofferraums, kein Kombi-Fahrzeug). Größere Mengen müssen zur Deponie Eisenberg gebracht werden.
Weiterhin stehen Container für die kostenlose Entsorgung (nur für Haushalte) von folgenden Abfällen/Wertstoffe zur Verfügung:
- Metall-Schrott
- Elektro(nik)-Schrott (Abgabe auch für Gewerbe, mehr als haushaltsübliche Mengen sind vorher anzumelden); keine Abgabe von Neonröhren und Energiesparlampen in Mannweiler-Cölln möglich
- Bauschutt (nur kostenfreie Annahme von Kleinmengen bis 200 Liter pro Haushalt und Jahr. Mengen darüber müssen kostenpflichtig zu privaten Bauschuttverwerterbetrieben gebracht werden)
Keine Anlieferung von Sperrmüll möglich!
Wichtiger Hinweis! Auf allen drei Deponien gilt:
- Deponiegebühren sind sofort in bar fällig
- Keine Abfälle vor das Deponietor stellen!
- Keine Anlieferung von Kühl- und Gefriergeräten (Anmeldung zur kostenlosen Abholung durch die Firma Becker unter der Rufnummer 06303/804-220)
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.