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Zuständige Mitarbeiter
Frau Susanne Dejon
Postadresse
Gebäude: Morschheimer Straße 9Raum-Nr.: 01
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Keine Haus-zu-Haus-Sammlung mehr im Donnersbergkreis!
Ab dem 01.01.2024 werden Gartenabfälle, die bislang 2x im Jahr an den Haushalten abgeholt wurden, nicht mehr eingesammelt. Aufgrund der hohen Kosten wird diese Sammlung nicht mehr fortgesetzt. Kleinteiliges Grüngut wie Laub oder Staudenabschnitt kommt in die Biotonne oder bei Eigenkompostierung auf den Kompostplatz. Baum- und Strauchschnitt kann auf die Grüngutplätze gebracht werden. Die Anlieferung ist kostenfrei.
Zu folgenden Zeiten können Privathaushalte aus dem Donnersbergkreis an den Grüngutplätzen Langmeil, Katzenbach, Hengstbacherhof, Bolanderhof und Eisenberg/Steinborn anliefern:
Von Oktober bis März: Montag - Samstag von 8 - 19 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen
Von April bis September: Montag - Samstag von 8 - 21 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen
Bitte beachten: der Grüngutplatz in Eisenberg/Steinborn schließt jeweils 2 Stunden früher!
Die Öffnungszeiten der Grüngutplätze für Anlieferungen aus dem gewerblichen Bereich und für private Anlieferungen mit Fahrzeugen über 2 Meter Höhe sind, da die Zufahrt zu den Plätzen höhenbegrenzt ist, folgend:
An jedem 1. und 2. Samstag im Monat von 9 - 13 Uhr
An jedem 3. Donnerstag im Monat von 13 - 17 Uhr (Oktober bis März) oder 14 - 18 Uhr (April bis September)
Hinweis zur gewerblichen Anlieferung von Grüngut: Bei der Annahme gewerblicher Anlieferungen wird unterschieden, aus welcher Herkunft das Grüngut stammt. Handelt es sich um Grüngut aus privaten Haushalten, welches jedoch von Dienstleistungsbetrieben für Gartenbau bzw. Landschaftspflege oder einem gewerblichen Transporteur gebracht wird, so wird dieses Grüngut kostenfrei angenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein sogenannter Grüngut-Herkunftsnachweis vom betreffenden Privathaushalt vorgelegt wird. Der Nachweis ist ausgefüllt und mit Unterschrift versehen dem beauftragten Dienstleister mitzugeben, damit der Nachweis dem Platzbetreiber vor dem Entladen des Grüngutes vorgelegt werden kann. Grüngut aus dem gewerblichen Bereich (z.B. aus den Grünanlagen von Firmengebäuden) ist nicht kostenfrei, sondern wird mit 12,25 € pro m³ berechnet, unabhängig davon, wer das Grüngut anliefert, ob Mitarbeiter der Firmen selbst oder Dienstleister für Garten- und Landschaftsbau.
Alle Öffnungszeiten im Überblick: Öffnungszeiten der Grüngutplätze.pdf
Lageplan der Grüngutplätze: Lageplan Grüngutplätze.pdf
Auskunft zu den Grüngutplätzen unter der Rufnummer 06352/710-157
Wofür setzt sich die Inklusionsbeauftragte ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert. Sie setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft“. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht Betroffene passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Zusammenarbeit mit:
- Menschen mit Behinderung
wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist. - Behinderten-Verbänden zum Beispiel Lebenshilfe, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, MS-Verband
- Politikern mit dem Kreistag, der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeinden und den Städten im Kreis
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte des Donnersbergkreises setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. Zum Beispiel, dass es Rollstuhlrampen für Rollstuhlfahrer gibt.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Donnersbergkreis. In dem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Orts-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in der Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, das dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren.
Im Donnersbergkreis gibt es einen Kreistag und eine Kreisverwaltung. Dort werden wichtige Dinge für den Kreis entscheiden. Zum Beispiel, in welche Kindergärten und Schulen beeinträchtigte Kinder gehen können.
Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen. Zum Beispiel die Lebenshilfe. Oder Selbstbestimmt Leben.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen bezahlen müssen.
Zum Beispiel Krankenkassen oder eine Versicherung. - Einrichtungen für behinderte Menschen. Zum Beispiel der Werkstatt.
- Ämter.
Die Inklusionsbeauftragte schreibt alle zwei Jahre einen Bericht. Im Bericht steht, wie Menschen mit Behinderung im Donnersbergkreis leben. In dem Bericht muss auch stehen, was sie alles gemacht hat.
Die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie bestimmt selber, was sie arbeitet. Niemand kann ihr vorschreiben, was sie machen soll. Und niemand kann ihr verbieten, etwas zu machen. Zum Beispiel kann man ihr nicht verbieten, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und -schulen zu besuchen. Sie muss sich aber immer an das Gesetz halten.